{"id":682,"date":"2014-07-16T10:39:11","date_gmt":"2014-07-16T08:39:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ag-preussische-geschichte.de\/wpress\/?page_id=682"},"modified":"2014-07-16T16:53:14","modified_gmt":"2014-07-16T14:53:14","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ag-preussische-geschichte.de\/wpress\/ueber-uns\/satzung\/","title":{"rendered":"SATZUNG DER ARBEITSGEMEINSCHAFT ZUR PREUSSISCHEN GESCHICHTE"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>1 Name und Zweck<\/em><\/strong><\/p>\n<p>I. Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eArbeitsgemeinschaft zur preu\u00dfischen Geschichte e. V.\u201c<\/p>\n<p>II. Der Verein bem\u00fcht sich um kritisches Verst\u00e4ndnis der preu\u00dfischen Geschichte. Er betrachtet es als seine Aufgabe, Forschungen zur preu\u00dfischen Geschichte sowie deren Vermittlung in Schule und \u00d6ffentlichkeit anzuregen und zu f\u00f6rdern. Zur Verwirklichung seiner Ziele veranstaltet der Verein Tagungen. Er versteht sich als eine Umschlagstelle f\u00fcr Informationen und tritt in Verbindung zu den an der preu\u00dfischen Geschichte interessierten wissenschaftlichen<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong><em>2 Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/em><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>I. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim.<\/p>\n<p>II. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p>III. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><strong><em>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/em><\/strong><\/p>\n<p>I. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Gemeinn\u00fctzigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953. Er erstrebt keinen Gewinn. Seine Mittel nimmt er von staatlicher, kommunaler, privater Seite und von Stiftungen entgegen und verwendet sie ausschlie\u00dflich zur Erreichung des Vereinszwecks.<\/p>\n<p>II. Die Mitglieder erlangen durch ihre Zugeh\u00f6rigkeit zum Verein keine wirtschaftlichen Vorteile; sie d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten. Auch sonst darf niemand durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/em><\/strong><\/p>\n<p>I. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person sein, die die Zwecke des Vereins bejaht und wissenschaftlich zu f\u00f6rdern bereit ist.<\/p>\n<p>II. Die Aufnahme ist durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung zu beantragen. \u00dcber die Aufnahme beschlie\u00dft der Vorstand vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand hat das Recht, der Mitgliederversammlung die Aufnahme korrespondierender Mitglieder ohne Stimmrecht und die Berufung hervorragender Pers\u00f6nlichkeiten zu Ehrenmitgliedern vorzuschlagen.<\/p>\n<p>III. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand.<\/p>\n<p>IV. Ein Mitglied, das die Interessen und Ziele des Vereins sch\u00e4digt, kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, nachdem ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist; der Beschluss bedarf einer Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>V. Es wird ein Vereinsbeitrag erhoben; \u00fcber die H\u00f6he entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong><em>5 Organe<\/em><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong><em>6 Mitgliederversammlung<\/em><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>I. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in allen Angelegenheiten, f\u00fcr die nach der Satzung nicht der Vorstand zust\u00e4ndig ist. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a) Wahl und Abberufung des Vorstandes,<\/p>\n<p>b) Entgegennahme des Jahresberichtes einschlie\u00dflich des Rechenschaftsberichts und Bestellung der Rechnungspr\u00fcfer;<\/p>\n<p>c) Entlastung des Vorstandes,<\/p>\n<p>d) Festsetzung des Vereinsbeitrages,<\/p>\n<p>e) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,<\/p>\n<p>f) \u00c4nderung der Satzung,<\/p>\n<p>g) Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>II. Die Mitgliederversammlung tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unter \u00dcbersendung einer Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich einzuberufen. Zu au\u00dfer-ordentlichen Sitzungen gen\u00fcgt eine Frist von zwei Wochen. Der Vorstand ist verpflichtet, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n<p>III. Bei Anwesenheit von einem Drittel der Mitglieder ist die Mitgliederversammlung beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Jedes erschienene<\/p>\n<p>Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit, \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins eine Dreiviertelmehrheit aller Mitglieder.<\/p>\n<p>IV. Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung sind mindestens eine Woche &#8211; soweit sie auf Satzungs\u00e4nderung und Aufl\u00f6sung des Vereins gerichtet sind, sechs Wochen \u2013 vor der Versammlung dem Vorstand einzureichen. Der Vorstand legt die Antr\u00e4ge der Mitgliederversammlung vor.<\/p>\n<p>V. Den Vorsitz der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der Vorsitzende des Vorstandes oder sein Stellvertreter bzw. ein von ihnen beauftragtes Vorstandsmitglied. \u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, \u00fcber das die folgende Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen hat. Das Protokoll ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 <em>Vorstand<\/em><\/strong><\/p>\n<p>I. Der Vorstand leitet den Verein nach den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung, f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte, verwaltet das Verm\u00f6gen des Vereins und hat \u00fcber die Verwendung der Mittel Rechnung zu legen.<\/p>\n<p>II. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Schriftf\u00fchrer und einem Schatzmeister. Er kann um h\u00f6chstens 5 Beisitzer erweitert werden.<\/p>\n<p>III. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Der Vorstand verbleibt im Amt bis zur Neuwahl. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so berufen die anderen Vorstandsmitglieder ein Vereinsmitglied als Ersatzmann bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Diese best\u00e4tigt die Kooptation oder f\u00fchrt eine Neuwahl durch.<\/p>\n<p>IV. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>V. Die Einberufung der Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden.<\/p>\n<p>VI. Die T\u00e4tigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Aufwendungen der Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen erstattet werden.<\/p>\n<p>VII. Der Vorsitzende vertritt den Verein im Sinne des \u00a7 26 BGB gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Er kann jedes andere Vorstandsmitglied mit seiner Vertretung beauftragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>\u00a7 8 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vereins erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert (im<\/p>\n<p>Zeitpunkt der Einlage) ihrer geleisteten Sacheinlagen zur\u00fcck. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert (im Zeitpunkt der Einlage) der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen \u00fcbersteigt, an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 53 Bonn-Bad Godesberg, Kennedyallee 40, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><em>\u00a7 9 Erm\u00e4chtigung des Vorstandes<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, Satzungs\u00e4nderungen, die aus Gr\u00fcnden des geltenden Rechts vom Registergericht oder einer Beh\u00f6rde angeregt werden oder redaktioneller Art sind, zu beschlie\u00dfen und durchzuf\u00fchren, sofern die in dieser Satzung enthaltenen Grunds\u00e4tze unver\u00e4ndert bleiben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1 Name und Zweck I. 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